Mit dem fünfzehnten Sanktionspaket vom 16.12.2024 wurden die Sanktionen gegen Russlanddurch die EU erneut verschärft. Mit Beginn des Ukraine-Kriegs wurde das erste Sanktionspaket am 23.02.2022 in Kraft gesetzt. Über die sich immer weiter verschärfenden Sanktionen hat sich jedes Unternehmen ins Bild zu setzen. Es geht dabei nicht immer nur um Rüstungsgüter, die Güterliste ist vielfältig und erfährt ständig Änderungen und Ergänzungen. Auch Luxusgüter sind ebenso sanktioniert, wie bestimmte Organisationen, Personen und Einrichtungen, die den militärisch industriellen Komplex, die den Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen.

Außerdem sind erneut strengere Ausfuhrbeschränkungen im Bezug auf gelistete Dual-Use Güter im Bezug des Anhangs VII der Russland-Embargoverordnung. Daneben dürfen weiteren 54 Personen und 30 Einrichtungen weder mittelbar noch unmittelbar Gelder bereitgestellt werden. Verstöße dagegen werden hart bestraft und führen häufig zu Anklagen, teilweise bis hin zu den Oberlandesgerichten.

Die Kanzlei Dr. Schmitz berät und vertritt in diesen Verfahren kompetent und mit großer Berufserfahrung.