Das Arbeitsstrafrecht nimmt eine zunehmend wichtiger werdende Position im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ein. So vertritt die Kanzlei Dr. Schmitz mittelständische Unternehmen in allen Fragen rund um das Arbeitsstrafrechts. Dabei geht es nicht immer nur um Schwarzarbeit, auch bei Mindestlohnunterschreitung oder bei Überschreitung der Arbeitszeit ist anwaltlicher Rat gefragt. Dabei wird von den Anwälten besondere Expertise verlangt. Denn in das Arbeitsstrafrecht fließen Fragen des Europarechts und des Sozialrechts ein. So z B. bei Arbeitnehmerüberlassung oder Beschäftigung von im Ausland gemeldeten Arbeitnehmern, auch der Bereich der geringfügig Beschäftigten oder der kurzfristigen Beschäftigung ist anfällig nicht nur für strafrechtliche Vorwürfe, sondern auch für Bußgeldverstöße, die dem Unternehmen teuer zu stehen kommen können.
Wir beraten in allen Bereichen, wenngleich die Baubranche oder die Gastronomie häufiger betroffen sind, aus unserer Sicht durch die engmaschigere Kontrolle der Behörden.
Gerne steht Ihnen die Kanzlei Dr. Schmitz mit ihren Anwälten in allen Fragen des Arbeitsstrafrechts kompetent zur Seite.