Die Kanzlei Dr. Schmitz berät und vertritt mit ihren Rechtsanwälten bei Zollprüfungen durch das Hauptzollamt. Dort gilt es zunächst auszuloten, welche möglichen strafrechtlichen Risiken drohen und zu überprüfen, welche finanziellen Risiken auf das Unternehmen zukommen können. Im Fokus kommen hier sowohl bußgeldrechtliche Verstöße z. B. bei wiederholter nicht ordnungsgemäßer Einordnung von Produkten in die Zollnomenklatur oder aber auch Aufsichtspflichtverletzungen von Unternehmensleitungsorganen. Geschieht dies mit einer gewissen Häufigkeit können sich daraus auch strafrechtliche Vorwürfe ergeben.

Es empfiehlt sich, Zollprüfungen bereits frühzeitig durch einen Rechtsanwalt begleiten zu lassen. Ob es sich um Zollbeschauen im Rahmen von Einfuhrvorgängen handelt oder aber um angekündigte Zollprüfungn spielt dabei keine wesentliche Rolle. Der Rechtsanwalt kann aber schon im Zollprüfungsverfahren, daher frühzeitig die Weichen stellen und mögliche Bußgeldverstöße oder strafrechtliche Vorwürfe zu verhindern. Auch kann es z. B. sinnvoll sein, möglichst bei der Berichtserstellung durch die Zollbehörden schon Einfluss zu nehmen und so an den Formulierungen mitzuwirken.

Im weiteren Verlauf gilt es natürlich den Schaden für das Unternehmen gering zu halten und den weiteren zollrechtlichen Ablauf ggf. neu zu strukturieren.