Die Kanzlei Dr. Schmitz berät und vertritt mit ihren Anwälten sowohl mittelständische und große Unternehmen sowie Individualpersonen rund um das Außenwirtschaftsrecht und die Exportkontrolle.
Alle Anwälte besitzen die dafür notwendige Kompetenz in den europäischen Regelungen, haben eine große Expertise im Bereich der Dual-Use-Verordnung, den BAFA-Güter- und Länderlisten und können daher auch präventiv beraten. Dies ist deshalb von zunehmender Bedeutung, da im Außenwirtschaftsrecht die Sanktionen gravierend sein können. In bestimmten Fällen sind Verbrechenstatbestände gegeben, was zu einer langen Verjährungsfrist führt. Auch Einziehungsmaßnahmen treffen das Unternehmen schwer, deshalb wird von den Anwälten der Kanzlei Dr. Schmitz auch sofort die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüft und Rechtsmittel ergriffen.
Werden mehrere Beschuldigte mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, kann jederzeit eine Sockelverteidigung organisiert werden. Auch erfolgt ggf. die Beratung und Vertretung von Mitarbeitern, wenn diese als Zeugen in Betracht kommen.
Selbst wenn der strafrechtliche Vorwurf ausgeräumt werden kann, verbleiben Bußgeldtatbestände, die ebenfalls eine kompetente Beratung erforderlich machen.
Laufende Beratung auf diesem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts erfolgt durch die Kanzlei Dr. Schmitz im Bereich der Außenwirtschaftsprüfungen. Hier wird die Prüfung kompetent vorbereitet, wenn nötig und möglich eine Selbstanzeige ins Auge gefasst. Die laufende Prüfung wird dann mit der nötigen Expertise begleitet.
Gerne steht Ihnen die Kanzlei Dr. Schmitz mit ihren Anwälten in allen Fragen des Außenwirtschaftsrechts und der Exportkontrolle kompetent zur Seite.