Die Kanzlei Dr. Schmitz berät und vertritt mit ihren Anwälten sowohl mittelständische und große Unternehmen bei allen Fragen rund um den Bereich Compliance.
Kommt es zu Unregelmäßigkeiten im Unternehmen, zu strafrechtlichen Vorwürfen, ist das interne Compliance-System zu überprüfen. Genügt es oder genügt es nicht, Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Unternehmen zu unterbinden? Die Prozesse werden kontrolliert und neue Regelungswerke erarbeitet.
Aber auch die Einrichtung eines Compliance-Systems in mittelständischen Unternehmen kann übernommen werden. Dies empfiehlt sich schon deshalb, da im Unternehmenssanktionsrecht, das voraussichtlich in Kraft treten wird, ein internes funktionierendes und gelebtes Compliance-System zur Straffreiheit oder zur Strafmilderung der Unternehmenssanktion führen kann. So ist im Anwendungserlass des BMF zu § 153 AO vom 23. Mai 2016 ferner geregelt, dass ein funktionierendes Tax Compliance System als Indiz gegen das Vorliegen von Vorsatz oder Leichtfertigkeit sprechen kann. Die Kanzlei Dr. Schmitz erstellt für Unternehmen Tax Compliance Systeme und überprüft diese. Gerne unterstützen wir Sie.
Aber auch Fragen von Compliance-Mitarbeitern werden mit großer Expertise beantwortet. Denn häufig ist schon nicht klar, ob überhaupt strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt oder Compliance-Regeln greifen. Auch kann ein Handlungs- oder Fallkatalog gemeinsam mit dem Unternehmen erarbeitet werden.
Große Expertise zeigt sich ferner daran, dass Rechtsanwältin Dr. Schmitz seit 2015 Vertrauensanwältin der Deutschen Bahn AG ist und seit 2011 die Ombudsstelle der Wolff und Müller GmbH & Co KG ausfüllt.