Langzeitlieferantenerklärungen und falsche EUR.1-Bescheinigungen
Es kann vorkommen, dass auf Basis unrichtiger Langzeitlieferantenerklärungen falsche EUR.1 Erklärungen ausgestellt werden. Diese führen häufig in Drittländer, wo die Ware eingeführt wird, zu Präferenzbehandlung bzw. zu Steuervergünstigungen. Dies hat zur Folge, dass entweder gar keine oder geringere Einfuhrzölle gezahlt werden müssen. Fällt das EUR.1 – da falsch – weg, so werden beim Kunden im…
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