Scheinselbstständigkeit – und täglich grüßt das Murmeltier
BGH Beschluss vom 13. Dezember 2018 – 5 StR 275/18
Wer sich mit der Strafbarkeit nach § 266a StGB beschäftigt, weiß, dass ein Brandthema ist, ob eine selbstständige Beschäftigung oder aber Arbeitnehmereigenschaft vorliegt. Die Fragestellung betrifft nahezu alle Branchen und ist ein leidiges Thema. Ob man sich nun mit dem Baugewerbe beschäftigt, mit dem Reinigungsgewerbe oder mit Messetätigkeiten, immer wieder greifen die Hauptzollämter oder die deutschen Rentenversicherungen die Thematik auf. Die Ermittlungsbehörden kommen zu hohen Verfallsanordnungen oder Geldbußen, die Unternehmen bis an die Grenze der Insolvenz bringen können. Die Frage, ob eine selbstständige Beschäftigung vorliegt oder nicht, muss daher Dreh-und Angelpunkt sein. Es wird mit harten Bandagen gekämpft. Der BGH hat sich in seinem Beschluss vom 13. Dezember 2018 – 5 StR 275/18 erneut mit dieser Frage auseinandergesetzt. Hintergrund war hier folgender:
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