Compliance-Management-Systeme: Verbandssanktionen werden gemildert
Werden Straftaten in Unternehmen festgestellt können über die §§ 9, 14, 30 OWiG Verbandssanktionen ausgesprochen werden. Dies bedeutet, dass gegenüber dem Unternehmen Geldbußen ausgesprochen werden, wenn Aufsichtspflichtmaßnahmen unterlassen worden sind, die im Ergebnis dazu geführt hätten, Straftaten im Unternehmen zu verhindern.
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