Geldwäschegesetz – Transparenzregister
Mit dem Inkrafttreten des Geldwäschegesetztes zum 26. Juni 2017 ist auch die Einrichtung eines Transparenzregisters geschaffen worden. Dabei wird Gesetz, dass auch veröffentlicht werden muss, wer der wirtschaftsrechtlich Berechtigte ist von allen juristischen Personen, Vermögensmassen und weiteren Rechtsgestaltungen, wie Stiftungen und Truts. Dies sind die sogenannten Pflichtangaben.
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