Unternehmenssanktionsrecht kommt – so der Koalitionsvertrag
Wirtschaftskriminalität soll stärker bekämpft werden, so lautet das Ziel. Tatsächlich hält bei Fehlverhalten von Mitarbeitern bei denen das Unternehmen profitiert, das Legalitätsprinzip Einzug. Dies bedeutet, dass voraussichtlich zunächst Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen beginnen, auch wenn diese nach weitreichenderen Regeln als bisher wieder eingestellt werden können.
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