Unsere Kanzlei arbeitet schon seit mehr als 20 Jahren im Schwerpunktbereich Steuerstrafrecht. Frau Dr. Alexandra Schmitz verfügt nicht nur über große praktische Erfahrungen, sondern ist zudem zertifizierte Verteidigerin im Steuerstrafrecht (DSV). Die Kanzlei Dr. Schmitz kann in jedem Verfahrensstadium des Steuerstrafverfahrens verteidigen und vertreten. Ob es sich um die Vertretung gegenüber der Straf- und Bußgeldsachenstelle geht oder in umfangreichen Hauptverfahren vor den Amts- oder Landgerichten, sie werden auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts in jeder Lage kompetent und zielorientiert verteidigt. Dabei behalten wir immer Ihre Interessen und Zielsetzungen im Blickfeld.
Im Steuerstrafrecht wird das allgemeine Strafrecht durch die Besonderheiten des Steuerrechts ergänzt. Deshalb muss der Strafverteidiger muss gleichermaßen im Strafrecht wie im Steuerrecht qualifiziert sein. Dies wird Ihnen in unserer Anwaltskanzlei garantiert, insbesondere ist Frau Dr. Alexandra Schmitz auch Fachanwältin für Strafrecht.
Wir begleiten daneben nicht nur das Steuerstrafverfahren, sondern vertreten ebenso in den damit verbundenen Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden oder aber den Zollbehörden. Wir vertreten in finanzgerichtlichen Verfahren, sowohl in Hauptsacheverfahren als auch in Eilverfahren z. B. wegen einem gerichtlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Von erheblicher Bedeutung ist überdies das steuerliche Arrestverfahren. Mit dem steuerlichen Arrest werden Steueransprüche gesichert, was für den Betroffenen bereits mit der Anordnung schon schwerwiegende Folgen haben. Hier gilt es frühzeitig zu reagieren.
Rufen Sie uns an! Wir unterstützen Sie gerne.