Die Kanzlei Dr. Schmitz berät und vertritt mit ihren Anwälten sowohl mittelständische und große Unternehmen bei Betriebsprüfungen. Bestenfalls wird die Kanzlei frühzeitig eingeschaltet, bevor eine Prüfungsanordnung ergeht. Denn durch die Änderungen im Bereich der Selbstanzeige gem. § 371 AO ist schon bei angekündigter Betriebsprüfung eine Selbstanzeige ausgeschlossen. Diese wird zwar häufig noch gewählt werden, hat dann aber nur noch strafmildernde Wirkung.
Die Kanzlei Dr. Schmitz bereitet mit dem Unternehmen die Betriebsprüfung vor. Die notwendigen Unterlagen werden zusammengestellt, Ansprechpartner im Unternehmen ausgelotet. In Zusammenarbeit mit den Steuerkanzleien und Steuerberatern des Unternehmens werden eventuelle Problemschwerpunkte eruiert, Auch sollte ein Abgleich mit den Ergebnissen bisheriger Prüfungen erfolgen.
Die Prüfung wird sodann mit der steuerlichen Expertise der Anwälte der Kanzlei Dr. Schmitz begleitet, auf einen möglichst neutralen oder positiven Abschlussbericht hingewirkt. Sollten sich daraus steuerstrafrechtliche Themen ergeben, werden im Anschluss daran die Unternehmensleitungsorgane auch strafrechtlich betreut, wenn diese Konstellation möglich ist oder im Vorfeld dies bereits taktisch überlegt wurde.
Die Kanzlei Dr. Schmitz unterstützt ferner die Steuerberatung bei der Betreuung der Umsetzung des Prüfberichts in Steuerbescheide, unterstützt im Bereich der Nacherhebung der Steuern und Zinsen und betreut auch Erlass- und Stundungsfragen. Sollte das Ergebnis angefochten werden berät und vertritt die Kanzlei Dr. Schmitz ebenfalls mit großer Expertise in Finanzstreitverfahren vor den Finanzgerichten.
Gerne steht Ihnen die Kanzlei Dr. Schmitz mit ihren Anwälten in allen Fragen zu steuerlichen Betriebsprüfungen zur Verfügung.