Die Kanzlei D. Schmitz ist schwerpunktmäßig Wirtschaftsstrafrecht und Unternehmensstrafrecht spezialisiert. Wir vertreten sie als Unternehmen und Einzelpersonen wie Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder in sämtlichen Phasen von Strafverfahren. Darüber hinaus übernehmen sie eine umfassende wirtschaftsstrafrechtliche Beratung für Unternehmen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst alle strafrechtlichen Vorschriften, die wirtschaftliche Aktivitäten betreffen und solche unter Strafe stellen. Die Kanzlei berät in sämtlichen Bereichen dieses komplexen Rechtsgebiets und betreut Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren. Wir stehen Ihren während Durchsuchungen, Ermittlungsverfahren, gerichtlichen Verfahren und in Rechtsmittelinstanzen zur Seite. Dabei entwickeln sie individuelle Strategien und präsentieren maßgeschneiderte Lösungen für die Geschäftsleitung und Aufsichtsräte.
In Deutschland werden von den Staatsanwaltschaften zunehmend Unternehmen als Ganzes in den Fokus genommen. Auch ohne ein eigenes „Verbandsstrafrecht“ könnnen auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes eigenständige Verfahren gegen Unternehmen eingeleitet und mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Expertise in diesen Bereichen und steht Ihnen mit Fachwissen und Engagement zur Seite, um Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich zu verteidigen. Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.