Kommt es zu einem Betriebsunfall in einem Unternehmen stehen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schmitz dem Unternehmen kompetent zur Seite. Mit hoch spezialisiertem Fachwissen wird zunächst die polizeiliche Aufnahme des Unfalls begleitet, frühzeitig Protokolle angefertigt und auch die sonstigen Begehungen durch die Sozialträger betreut.
Werden bei einem Betriebsunfall zugleich weitere Mitarbeiter als Zeugen zu dem Geschehen vernommen kann die Zeugenbeistandschaft entweder durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schmitz oder durch Kollegen des Netzwerks unverzüglich übernommen werden.
Häufig schließt sich an einem solchen Unfall – gerade dabei eine Person ums Leben kommt oder erhebliche Schäden für die Umwelt entstanden sind – ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren an. Hier gilt es, frühzeitig im Ermittlungsverfahren notwendige Weichen zu stellen und Schaden von dem Unternehmen fern zu halten.
Auch wird die Kommunikation mit der Versicherung übernommen und in geeigneten Fällen Schadensausgleich herbeigeführt. Am Ende sollte das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Leitungspersonen seinen geordneten Abschluss finden. Bestenfalls wird das Verfahren eingestellt. In manchen Fällen kann es aber noch vorkommen, dass das Verfahren zur Verfolgung einer (inzidenten) Ordnungswidrigkeit an die Stadt/Gemeinde abgegeben wird. Auch dort beraten und vertreten die Anwälte der Kanzlei Dr. Schmitz mit großer Expertise das Unternehmen weiter.
Die Kanzlei Dr. Schmitz kann auf erfolgreiche Abschlüsse von Umfangsverfahren in diesem Bereich zurückblicken und wird u. a. auch von der Versicherungsbranche als auf diesem Gebiet spezialisierte Kanzlei gerne empfohlen.