Die Kanzlei Dr. Schmitz vertritt und berät auch in Fällen des Sozialversicherungsbetrugs. Grade im Zusammenhang mit Kontrollen der Zollbehörden wegen Schwarzarbeit kommt es dabei nicht nur allein zu Vorwürfen im Zusammenhang mit nicht rechtzweiter Sofortmeldung oder nicht ordnungsgemäßen Führung von Stundenaufschrieben. Die Unternehmen unterschiedlichster Branchen sind auch damit konfrontiert, dass die Behörden Mindestlohnunterschreitungen anhand potenzieller Lohnquoten vorwerfen oder sonst Arbeitnehmer illegal beschäftigen.

In diesem Zusammenhang wird der Vorwurf des Sozialversicherungsbetrugs erhoben. Gemäß § 266a StGB macht sich der Arbeitgeber daher strafbar, wenn er die Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abführt. Da es anders als bei der Abführung von Lohnsteuer nicht auf den tatsächlich gezahlten Lohn, sondern auf den Lohnanspruch ankommt, können hier erhebliche Beiträge durch die Deutsche Rentenversicherung nachgefordert werden.

Es wird daher dringend empfohlen, schon bei Beginn einer Geschäftsunterlagenprüfung, einer Prüfung durch die Deutschen Rentenversicherungen die Kanzlei Dr. Schmitz einzuschalten., um frühzeitig hohe Nachforderungen und straf- und bußgeldrechtlichen Vorwürfen entgegenzuwirken.