Alle Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schmitz vertreten auch im Zollrecht. Es werden Unternehmen betreut, wenn es z. B. um Einreihungsfragen nach dem Zollkodex geht. Wir beraten und vertreten Sie auch bei der Einholung von verbindlichen Zolltarifauskünften.
Aber auch Zollprüfungen werden wir als Rechtsanwälte begleiten. Teilweise können sich nämlich sich aus den Prüfungen der Zollbehörden bei Beanstandungen Ordnungswidrigkeitsverfahren und Geldbußen aber auch strafrechtliche Vorwürfe entwickeln, so dass es sinnvoll ist, frühzeitig einen Anwalt entweder mit der Beratung oder sogleich als Strafverteidiger einzuschalten.
Geht es um die Frage des illegalen Bargeldtransfers, Durchsuchungen zum Beispiel aus Geldwäscheverdachtsgründen an den Grenzen sind wir Verteidiger ebenfalls zur Stelle.
Das Zollrecht ist als Materie noch strenger formal geregelt als das Steuerrecht, so dass hier gegenüber den Behörden dezidiert und im Überblick vorgetragen werden muss. Im Vollzug lehnt es sich an die Abgabenordnung an, Fragen der Sicherheitsleistung spielen eine große Rolle.
Welcher Zollbetrag tatsächlich für die eingeführte Ware zu zahlen ist oder gewesen wäre, ist häufige Streitfrage, die wir als Rechtsanwälte ebenso betreuen.
Einen wesentlichen Teil nimmt auch die anwaltliche Beratung bei Fragen der Gültigkeit von Ursprungsnachweisen ein. Wegen der Rückwirkungsmöglichkeit in den Zollprüfungen drohen hier oftmals erhebliche finanzielle Risiken.
Die Kanzlei und ihre Rechtsanwälte haben dabei schon große Erfolge erzielt. Sie haben z. B. in einem Umfangsverfahren vor einem Finanzgericht in den neuen Bundesländern einen großen Finanzgerichtsprozess gewonnen, bei dem es um die Frage der Nämlichkeit ging. Das klagende Unternehmen wurde durch die Kanzlei mehr als 7 Jahre erfolgreich begleitet.
Bei einem Reinigungsunternehmen wurden die Anwälte z. B. aktiv bei Fragen der Branntweinsteuer im Zusammenhang mit einem offenen Zolllager.